Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Pfändungsfreies Einkommen ist nicht gleich pfändungsfreies Erspartes

Wer pfändungsfreies Arbeitseinkommen anspart, sollte sich des Umstands bewusst sein, dass diese Ersparnisse zur Insolvenzmasse gehören und folglich an die Gläubiger verteilt werden.


Hierauf wies der Bundesgerichtshof in einem Verfahren hin, innerhalb dessen sich ein Insolvenzschuldner gegen die Pfändung dieser Ersparnisse wehren wollte.

Das Gericht teilte mit, dass lediglich ein gewisser Teil des Arbeitseinkommens nicht im Rahmen des Insolvenzverfahrens zur Befriedigung der Gläubiger verwertet wird. Einen Teil dieses pfändungsfreien Einkommens anzusparen, und den Gläubigern auf Dauer vorzuenthalten, ist hingegen nicht mit dem Recht vereinbar. Diese Ersparnisse sind vielmehr der Insolvenzmasse zuzurechnen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IX ZB 247 11 vom 26.09.2013
Normen: §§ 35 I, 36 I InsO
[bns]
 
Kanzlei Hamburg, Rechtsanwalt Finkenwerder, Rechtsanwalt Baurecht nahe Schenefeld, Architektenrecht nahe Pinneberg, Projektcontrolling nahe Pinneberg, Anwalt Baurecht nahe Quickborn, Anwaltskanzlei Hamburg, Bauspezifische Werkvertraege Stade, Juristische Baubetreuung nahe Stade, Anwaelte Hamburg