Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Nachbar muss Hecke nicht vorsorglich kürzen

Der Kläger hat keinen Anspruch auf vorsorglichen Rückschnitt der nachbarlichen Hecke.

Das Landgericht Freiburg hat entschieden, dass der Kläger des vorliegenden Falls nicht von seinem Nachbar verlangen kann, dass dieser seine Hecke zwischen Oktober und Februar vorsorglich so weit kürzt, dass diese während der Wachstumsperiode die zulässige Maximalhöhe nicht überschreiten kann. Nach Auffassung des Gerichts könne eine solche Verpflichtung schon allein deswegen nicht bestehen, weil das zukünftige Pflanzenwachstum in den Frühlings- und Sommermonaten kaum vorhersehbar sei. Dadurch bliebe es stets unklar, um wie viel der Nachbar seine Hecke kürzen müsste. Eine solche Verpflichtung wäre daher schon gar nicht erst vollstreckbar.
 
LG Freiburg, Urteil LG Freiburg 3 S 171 16 vom 07.12.2017
[bns]
 
Anwaltskanzlei Hamburg, Gewerbliches Grossbauvorhaben Quickborn, Juristische Baubetreuung nahe Norderstedt, Anwaltskanzlei nahe Buchholz in der Nordheide, Anwalt Baurecht Finkenwerder, Kanzlei nahe Glinde, Rechtsanwalt Baurecht nahe Quickborn, Rechtsanwalt Finkenwerder, Bauspezifische Werkvertraege Quickborn, Anwalt Hamburg