Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Entstehungsgeschichte von Schuldscheinen

Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, zusätzlich zum Nachweis der Echtheit des Schuldscheins auch dessen Entstehungsumstände darzulegen.

Der Gläubiger eines Schuldscheines muss dessen Echtheit beweisen können. Bestreitet etwa der Schuldner, das Schriftstück unterschrieben zu haben, kann der Gläubiger ein graphologisches Gutachten anfertigen lassen. Er ist aber nicht zu weiteren Darlegungen über die Entstehungsumstände des Schuldscheines verpflichtet. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, entgegen der Vorinstanz, dass durch die Weigerung des Gläubigers, derartige Informationen preis zugeben, keine Reduzierung der Beweiskraft des Schuldscheins eintrete.

 
[mmk]
 
Bauvertraege Finkenwerder, Rechtsanwalt nahe Reinbek, Juristische Baubetreuung nahe Norderstedt, Anwaelte nahe Reinbek, Planervertraege Norderstedt, Bauspezifische Werkvertraege Buchholz in der Nordheide, Kanzlei Hamburg, Architektenrecht Finkenwerder, Anwalt nahe Schenefeld, Rechtsanwalt Baurecht Finkenwerder